AGB

Abschnitt 1 - Bestellungen im Onlineshop

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Natasha Riha - Die Gartenfotografin (im Folgenden "Verkäuferin") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen der Verkäuferin und einem Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden "Kunde") über den Online-Shop der Verkäuferin geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2. Diese AGB gelten entsprechend für Verträge über die Lieferung von Gutscheinen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

1.4. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Vertragsschluss

2.1. Die im Online-Shop der Verkäuferin präsentierten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern laden den Kunden dazu ein, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben.

2.2. Der Kunde kann sein Angebot über das im Online-Shop integrierte Bestellformular abgeben. Nachdem die gewünschten Produkte in den virtuellen Warenkorb gelegt und der elektronische Bestellprozess durchlaufen wurden, gibt der Kunde durch das Anklicken des Buttons, der den Bestellvorgang abschließt, ein rechtlich verbindliches Angebot auf die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab.

2.3. Die Verkäuferin kann dieses Angebot innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem sie dem Kunden eine schriftliche oder in Textform (z.B. per E-Mail) verfasste Auftragsbestätigung zukommen lässt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem sie die bestellte Ware liefert, wobei der Zeitpunkt des Wareneingangs beim Kunden entscheidend ist, oder
  • indem sie den Kunden nach dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Kommt mehr als eine dieser Alternativen in Betracht, wird der Vertrag in dem Moment geschlossen, in dem eine der genannten Handlungen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach dem Absenden der Bestellung durch den Kunden und endet nach fünf Tagen. Sollte die Verkäuferin das Angebot des Kunden innerhalb dieser Frist nicht annehmen, gilt dies als Ablehnung, wodurch der Kunde nicht länger an sein Angebot gebunden ist.

2.4. Wählt der Kunde eine von PayPal angebotene Zahlungsart, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg ("PayPal"), gemäß den PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder, falls der Kunde kein PayPal-Konto besitzt, gemäß den Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Mit dem Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons erklärt die Verkäuferin bereits jetzt die Annahme des Angebots des Kunden, sofern eine von PayPal angebotene Zahlungsart gewählt wurde.

2.5. Wählt der Kunde die Zahlungsart "Amazon Payments", erfolgt die Abwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg ("Amazon"), gemäß der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, abrufbar unter https://payments.amazon.de/help/201751590. Durch das Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde zugleich einen Zahlungsauftrag an Amazon. In diesem Moment erklärt die Verkäuferin die Annahme des Angebots des Kunden.

2.6. Nach Vertragsschluss speichert die Verkäuferin den Vertragstext und übermittelt diesen dem Kunden nach Absenden der Bestellung in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief). Ein darüber hinausgehender Zugang zum Vertragstext wird nicht angeboten. Hat der Kunde vor der Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop eingerichtet, kann er die Bestelldaten in seinem passwortgeschützten Nutzerkonto jederzeit einsehen.

2.7. Vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Zudem hilft die Vergrößerungsfunktion des Browsers dabei, die eingegebenen Daten besser zu überprüfen. Die endgültige Bestellung erfolgt durch das Anklicken des Bestellbuttons.

2.8. Die Vertragssprache kann je nach Auswahl im Online-Shop variieren und wird dort entsprechend angezeigt.

2.9. Die Bestellabwicklung und Kommunikation erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisiertem Bestellprozess. Der Kunde muss sicherstellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und er die von der Verkäuferin oder beauftragten Dritten gesendeten E-Mails empfangen kann, insbesondere bei Nutzung von SPAM-Filtern.

III. Widerrufsrecht

3.1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Verkäuferin.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Gemäß §6 UStG erhebt die Verkäuferin keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung). Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert ausgewiesen.

4.2. Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union können weitere Kosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Dazu zählen beispielsweise Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren oder Zölle. Diese Kosten fallen auch an, wenn der Kunde aus einem Nicht-EU-Land zahlt, selbst wenn die Lieferung innerhalb der EU erfolgt.

4.3. Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop angezeigt.

4.4. Wählt der Kunde eine über "Shopify Payments" angebotene Zahlungsart, erfolgt die Abwicklung durch Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland ("Stripe"). Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Online-Shop angezeigt. Stripe kann für die Abwicklung weitere Zahlungsdienste nutzen, auf die gesondert hingewiesen wird. Mehr Informationen zu "Shopify Payments" sind unter https://www.shopify.com/legal/terms-payments-de abrufbar.

V. Liefer- und Versandbedingungen

5.1. Die Lieferung der Ware erfolgt an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist die Lieferadresse, die bei der Bestellabwicklung hinterlegt ist. Bei Zahlungen über PayPal gilt die dort hinterlegte Lieferadresse.

5.2. Sollte eine Lieferung aus Gründen scheitern, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. falsche Adressangabe, Nichterreichbarkeit), trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten. Die Kosten für die Hinsendung werden dem Kunden nicht berechnet, wenn er sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt. Die Rücksendekosten im Rahmen des Widerrufsrechts richten sich nach den Bedingungen der Widerrufsbelehrung.

5.3. Für Unternehmer geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware dem Versandunternehmen übergeben wurde. Für Verbraucher erfolgt der Gefahrenübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person. Hat der Verbraucher selbst ein Versandunternehmen beauftragt, ohne dass der Verkäufer dies vorgeschlagen hat, geht das Risiko bereits mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen über.

5.4. Sollte die Ware trotz aller Bemühungen nicht verfügbar sein und der Verkäufer selbst nicht beliefert werden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet.

5.5. Eine Selbstabholung der Ware ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

5.6. Gutscheine werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail bereitgestellt.

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Ware, bis der vollständige Kaufpreis beglichen ist, auch wenn die Ware bereits übergeben wurde.

VII. Mängelhaftung (Gewährleistung)

Soweit in den folgenden Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung. Abweichend davon gilt für Verträge zur Lieferung von Waren:

7.1. Wenn der Kunde Unternehmer ist,

  •     hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  •     beträgt die Verjährungsfrist für Mängel bei neuen Waren ein Jahr ab Lieferung;
  •     sind bei gebrauchten Waren Ansprüche aufgrund von Mängeln ausgeschlossen;
  •     beginnt die Verjährung nicht von Neuem, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

7.2. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für:

  •     Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden;
  •     Fälle, in denen der Verkäufer einen Mangel absichtlich verschwiegen hat;
        Waren, die für ein Bauwerk bestimmt waren und Mängel an diesem verursacht haben;
  •     mögliche Verpflichtungen des Verkäufers zur Bereitstellung von Updates für digitale Produkte bei Verträgen, die Waren mit digitalen Elementen betreffen.

7.3. Für Unternehmer bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für einen eventuellen Rückgriffsanspruch unberührt.

7.4. Wenn der Kunde Verbraucher ist, wird er gebeten, offensichtliche Transportschäden direkt beim Zusteller zu melden und den Verkäufer darüber zu informieren. Sollte der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommen, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln.

VIII. Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden für alle vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz, einschließlich deliktischer Ansprüche, wie folgt:

8.1. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt in den folgenden Fällen:

  •     bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  •     bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  •     aufgrund eines Garantieversprechens, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen,
  •     bei zwingender Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es wird nach den oben genannten Punkten uneingeschränkt gehaftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die dem Verkäufer nach dem Vertrag zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt werden und deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3. Ansonsten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

8.4. Die oben genannten Haftungsregelungen gelten ebenfalls für die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

IX. Einlösung von Aktionsgutscheinen

9.1. Aktionsgutscheine, die der Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer festgelegten Gültigkeitsdauer kostenlos ausgibt und die nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können ausschließlich im Online-Shop des Verkäufers und innerhalb des angegebenen Zeitraums eingelöst werden.

9.2. Aktionsgutscheine sind ausschließlich für Verbraucher gültig.

9.3. Bestimmte Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern dies im Aktionsgutschein ausdrücklich angegeben ist.

9.4. Aktionsgutscheine müssen vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verwendung ist nicht möglich.

9.5. Es kann jeweils nur ein Aktionsgutschein pro Bestellung eingelöst werden.

9.6. Der Wert der Waren muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Ein verbleibendes Guthaben wird vom Verkäufer nicht zurückerstattet.

9.7. Sollte der Wert des Aktionsgutscheins nicht ausreichen, um den gesamten Bestellbetrag zu decken, kann der Differenzbetrag mit einer der vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden.

9.8. Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird nicht in Bargeld ausgezahlt und auch nicht verzinst.

9.9. Wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt, wird der Aktionsgutschein nicht erstattet.

9.10. Der Aktionsgutschein ist ausschließlich für die auf ihm angegebene Person gültig und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Berechtigung des Gutscheininhabers zu überprüfen, ist jedoch nicht verpflichtet, dies zu tun.

X. Einlösung von Geschenkgutscheinen

10.1. Geschenkgutscheine, die im Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), sind nur im Online-Shop des Verkäufers einlösbar, sofern der Gutschein keine abweichende Regelung enthält.

10.2. Geschenkgutscheine sowie etwaige Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs gültig. Restbeträge werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.

10.3. Geschenkgutscheine müssen vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

10.4. Es kann jeweils nur ein Geschenkgutschein pro Bestellung eingelöst werden.

10.5. Geschenkgutscheine können ausschließlich zum Erwerb von Waren und nicht für den Kauf weiterer Geschenkgutscheine verwendet werden.

10.6. Sollte der Wert des Geschenkgutscheins nicht ausreichen, um den gesamten Bestellbetrag zu decken, kann der Differenzbetrag mit einer der vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden.

10.7. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

10.8. Geschenkgutscheine sind übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Unberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des Inhabers hat.

XI. Anwendbares Recht

Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Kaufrechts für bewegliche Waren. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als sie nicht den durch zwingende gesetzliche Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährten Schutz einschränkt.

Abschnitt 2 - Auftragsfotografie

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Natasha Riha - Die Gartenfotografin (im Folgenden "Fotografin") gelten für alle Verträge, die zwischen der Fotografin und einem Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden "Vertragspartner") im Rahmen der Auftragsfotografie geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2. Die Fotografin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die Fotografin bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

II. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der Fotografin zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung 
etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: (c) Natasha Riha Photography; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der Fotografin bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung bzw. Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.

2.5. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen.

III. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung

3.1. Das Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche von der Fotografin hergestellten Bilddateien.

Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1. als erteilt.

3.2. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3. Die Fotografin wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

IV. Kennzeichnung

4.1. Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

4.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

V. Nebenpflichten

5.1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Erhält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Die Fotografin garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).

5.2. Sollte die Fotografin vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte nach der Aufnahme unverzüglich wieder abzuholen. Werden diese Objekte nicht spätestens zwei Werktage nach Aufforderung abgeholt, ist die Fotografin berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Verlust und Beschädigung

6.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet die Fotografen aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige ihrer Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

6.2. Punkt 6.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

VII. Vorzeitige Auflösung

Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt; bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird; bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

VIII. Leistung und Gewährleistung

8.1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

8.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

8.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

8.5. Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich die Fotografin – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, der Fotografin unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die 
Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

8.6. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1. gilt entsprechend.

8.7. Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1. entsprechend.

8.8. Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind geringfügige Lieferfristüberschreitungen jedenfalls von diesem zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

8.9. Allfällige Nutzungsbewilligungen der Fotografin umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.

IX. Werklohn/Honorar

9.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der Fotografin ein Werklohn (Honorar) nach ihren jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

9.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

9.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

9.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten.

9.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

9.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht der Fotografin mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

9.7. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise. Umsatzsteuer fällt nicht an, da die Fotografin als Kleinunternehmerin umsatzsteuerbefreit ist. 

9.8. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fotografin sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen der Fotografin stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Fotografin anerkannt wurden.

X. Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der Fotografin im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu 

XI. Zahlung

11.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.

11.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

11.3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Fotografin – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

11.4. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

XII. Datenschutz

Der Vertragspartner nimmt, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass die Fotografin damit die sie treffenden Informationspflichten erfüllt hat: Die Fotografin als Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:

1. Zweck der Datenverarbeitung

Die Fotografin verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken der Fotografin, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke der Fotografin.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Fotografin verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners

Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.

4. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von der Fotografin nur solange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen 
Daten

Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt

  • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten die Fotografin gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten;
  • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;
  • von der Fotografin zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;
  • Datenübertragbarkeit zu verlangen;
  • die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und
  • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

6. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an die ihm namentlich und anschriftlich bekannte Fotografin wenden.

XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Fotografin

Die Fotografin ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin verarbeitet werden

XIV. Schlussbestimmungen

14.1. Ist der Vertragspartner Verbraucher, ist für alle gegen einen Vertragspartner der Fotografin, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Unternehmenssitz der Fotografin. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden. 

14.2. Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen die Fotografin richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Fotografin verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

14.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von der Fotografin auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).